Hiermit untersage ich……
Die Patientenverfügung ist eine der persönlichsten Entscheidungen des Lebens.
Mit der Patientenverfügung wird festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Damit ist der Wille des Patienten auch für den Fall dokumentiert, dass er selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Meinung zu äußern und seine Entscheidungen zu treffen. Ihr Notar oder Rechtsanwalt berät Sie über die rechtlichen Möglichkeiten.
Die Notariatskammer hat ein Patientenverfügungsregister eingerichtet, da Notare regelmäßig mit der Beratung und Errichtung von Patientenverfügungen zu tun haben. Die Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz ermöglicht die zuverlässige Auffindbarkeit der Patientenverfügung im Notfall. „Das Österreichische Rote Kreuz vertritt in seinen Grundsätzen die Hilfe zur Selbsthilfe. Jeder Mensch muss das Recht und die Möglichkeit haben, für sich selbst zu entscheiden. Das Patientenverfügungsregister stärkt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten“.






































