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Eigenhändiges Testament

Der gesamte Text muss vom Testamentsverfasser oder der Testamentsverfasserin eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, wobei die Unterschrift am Ende des Textes erfolgen muss.

Es sollte mit dem vollen Namen unterschrieben werden, wobei im Gesetz lediglich gefordert wird, dass über die Identität des Verstorbenen oder der Verstorbenen kein Zweifel besteht. Es genügt also auch beispielsweise die Unterschrift "Euer Vater". Ein Handzeichen oder eine Stampiglie genügt nicht. Etwaige Ergänzungen müssen nochmals unterschrieben werden.

Hinweis:
Es ist zu empfehlen, dem eigenhändigen Text auch ein Datum anzufügen, das später im Verlassenschaftsverfahren . von Bedeutung sein kann (etwa wenn mehrere, widerstreitende Testamente vorliegen).

Achtung:
Wichtig ist, dass Vermächtnisnehmer oder Vermächtnisnehmerinnen in der Regel nicht für Schulden des Verstorbenen oder der Verstorbenen haften oder sonstige Verpflichtungen übernehmen, sondern sie können lediglich von dem Erben oder der Erbin die Herausgabe der vermachten Gegenstände verlangen.

Aufbewahrungsort des eigenhändigen Testaments

Das eigenhändige Testament kann bei den Personaldokumenten aufbewahrt werden, es kann aber auch gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar bzw. einer Notarin . oder einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin . hinterlegt werden.

TIPP
Zu empfehlen ist in jedem Fall die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer . .

Im Zentralen Testamentsregister werden nicht der Inhalt des Testaments, sondern nur die persönlichen Daten des Testamentserrichters oder der Testamentserrichterin und das Datum der Testamentserrichtung registriert.

Im Sterbefall fragt der zuständige Notar oder die zuständige Notarin . bei diesem Register an und bekommt dort die Auskunft, wo das Testament hinterlegt ist und kann es sich schicken lassen. Auf jeden Fall kann so verhindert werden, dass jemand, der das Testament findet und inhaltlich damit nicht einverstanden ist, dieses unterschlägt.


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