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Nachrechnen: Tipps für den Lohnsteuerausgleich

Richtig Steuern sparen – Geld vom Finanzamt holen!
Viele Möglichkeiten bleiben ungenützt. Hier sind praktische Beispiele.

Abschreibposten:

Viele geben den Kampf gegen hohe Steuern schon auf, bevor Sie ihn begonnen haben. Zu kompliziert scheinen die Gesetze, um sie ohne professionelle Steuerberatung zu verstehen. Doch es rentiert sich meistens, die Ausgaben des vergangenen Jahres zu durchforsten, um beim Finanzamt den Antrag auf Rückerstattung von zu viel bezahlten Steuern zu stellen. Was früher „ Lohnsteuerausgleich“ hieß, läuft nun unter dem Titel „Arbeitnehmerveranlagung“. Dabei können Freibeträge und verschiedene Absetzbeträge geltend gemacht werden, die im Nachhinein die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer verringern. Unselbstständige haben zwar nur wenig Spielraum, aber wenigstens dieser sollte ausgenützt werden.

Kleine Einkommen:

Ferialpraktikantinnen, Lehrlinge und Teilzeitbeschäftigte sowie Leute in Karenz können sparen: Ihr Einkommen wird auf das ganze Jahr aufgerechnet, das senkt die Steuer last. Bis zum Jahreseinkommen von 15.750 Euro brutto ist man sogar steuerfrei.

Fremdsprachen:

Haben Sie einen Sprachkurs belegt? Kursgebühr, Unterlagen, Kopierkosten, Prüfungsgebühren sind abzugsfähig – allerdings nur unter der Vorraussetzung, dass Sie die Fremdsprache auch für Ihren Beruf brauchen, etwa Englisch für IT – Leute, Russisch für Hotelbeschäftigte.

Wohnraum:

Egal, ob über Kredit oder Bar bezahlt: Umfassende Sanierung sowie Nau- oder Umbauten können als Ausgaben geltend gemacht werden. Aber nur, wenn es Rechnungen vom Profi gibt! Neue Wandfarben oder Möbel sind nicht absetzbar.

Vorsorgewohnung:

Für BesserverdienerInnen hat sich in den vergangenen Jahren das Modell „Vorsorgewohnung“ bewährt. Ein Drittel wird meist aus Ersparten, der Rest über Kreditraten bezahlt. Die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer fließt als Vorsteuer zurück, Kreditzinsen, Maklergebühren und anders können ebenfalls abgesetzt werden.
Die kleinen Eigentumswohnungen werden vermietet, aus dem Erlös wird die Kreditrate finanziert ohne das Haushaltsbudget zu schmälern. Je nach Anbieter wird der Aufwand – zum Beispiel die Mietersuche – übernommen. Nebeneffekt: Man darf sich später neben der Pension auch über Mieteinnahmen freuen.

Fünf Jahre rückwirkend:

Wenn Sie jetzt überzeugt sind, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung auszahlen könnte, dann stöbern Sie am besten gleich in alten Unterlagen: Der Steuerausgleich kann bis zu fünf Jahre rückwirkend erledigt werden. Bis 31. Dezember 2008 können Sie also beim Finanzamt sie Steuern rückwirkend sogar noch für das Jahr 2003 abgeben.


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